Wasserleitungen vor Frost schützen

04.11.2026
Crack on the water tap and a water leak after the spring frost

Die Stadtwerke bitten darauf zu achten, dass Wasserversorgungsanlagen vor Frost geschützt werden müssen. Gefährdet sind insbesondere Wasserzähler, Gartenleitungen, Leitungen in noch nicht fertiggestellten Neubauten, Leitungen in älteren WC-Anlagen, Scheunen, Ställen, Wasserzählerschächten und Dachgeschosswohnungen ohne Heizung.

Nicht benötigte Leitungen im Winter abstellen

Die Stadtwerke empfehlen, nicht benötigte Gartenleitungen abzustellen und zu entleeren. Dasselbe gilt für ungeschützte Wasserleitungen auf dem Dachboden. Außenwandleitungen, speziell in unbeheizten WC-Räumen, sollten über Nacht abgestellt und entleert oder vor Kälteeinwirkung geschützt werden.

Es ist ebenso erforderlich, Leitungen in noch nicht fertiggestellten und unbeheizten Neubauten abzusperren und zu entleeren oder ausreichend abzudecken und zu isolieren. Dies gilt insbesondere für die Hauptabsperreinrichtung.

Auf keinen Fall mit Flamme auftauen

Als Isoliermaterial eignen sich Styropor und Glaswolle. Eingefrorene Leitungen, insbesondere Kunststoffleitungen, dürfen auf keinen Fall mit einer offenen Flamme aufgetaut werden.

Sollte trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden an der Anschlussleitung oder am Zähler auftreten, so ist dies unverzüglich den Stadtwerken Freilassing zu melden unter der Telefonnummer 08654/3099-710 oder per E-Mail an stadtwerke@freilassing.de. Für die Beseitigung von Schäden nach der Zähleranlage ist eine Installationsfirma zu beauftragen.

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